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bwin bezeichnet Wettverbot als Wettbewerbsverhinderung

Dem deutschen Sportwettenanbieter bwin e.K. www.bwin.de wird die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten sowie entsprechende Werbung vom Regierungspräsidium Chemnitz untersagt. Allein der Freistaat Sachsen dürfe Sportwetten veranstalten oder ausrichten lassen. Laut Beschluss soll das Sportwettenangebot in den nächsten 14 Tagen eingestellt werden. In diesem Zeitraum will bwin eine gerichtliche Aufhebung des Vollzugs erwirken. Das Unternehmen wird sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen sowie Schadensersatzansprüche im Umfang von 500 Mio. Euro gegen das Land Sachsen anstreben.