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Google passt Markenrichtlinie in Europa an
Nachdem der Europäischen Gerichtshofs bereits im März 2010 entschied, dass Google nicht für Markenrechtsverletzungen seitens der Adwords-Kunden haftet, passt die Suchmaschine nun ihre Markenrichtlinie in Europa entsprechend an. Die Richtlinie, die den Gebrauch von Markennamen im Suchmaschinenmarketing neu regelt, erlangt am 14. September 2010 Wirksamkeit.
Zukünftig genießen Unternehmen die Möglichkeit, auch geschützte Begriffe als Keywords für ihre innerhalb Europas geschalteten Anzeigen zu verwenden. Auf diese Weise versucht Google sicher zu stellen, dass Mitbewerber und Drittanbieter bei der Suche nach Markennamen ebenfalls gefunden werden und gleichzeitig mehr relevante und nutzbringende Anzeigen den Usern zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus ermöglicht die Neuerung eine Vereinheitlichung der europäischen Richtlinie mit denen der USA. Denn in den USA und in Kanada genießen Werbende die Möglichkeit der Verwendung fremder Markennamen bereits seit 2004, in Großbritannien und Irland seit 2008.
Sollte ein Markeninhaber mit der Anzeige eines anderen Unternehmens nicht einverstanden sein, weil diese irreführend erscheint, besteht die Möglichkeit, bei Google eine Beschwerde einzureichen. Bei Internetseiten, die unrechtmäßig vorgeben, dem Markeninhaber anzugehören oder dessen Produkte und Dienstleistungen anzubieten, behält sich Google vor, diese gegebenenfalls zu eliminieren.
In einem Interview mit der Internetworld schließt der Google-Deutschlandchef Stefan Tweraser jedoch zukünftige Probleme mit Advertisern und Nutzern ebenso aus wie Änderungen am Quality Score.
Quelle: http://www.internetworld.de/Nachrichten/Marketing/Performancemarketing/Google-passt-seine-Markenrichtlinie-in-Europa-an-SEM-Anzeigen-mit-geschuetzten-Begriffen-als-Keywords




