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Markennamen dürfen demnächst von jedem AdWords User verwendet werden

Google setze seine Interessen in diesem sensiblen Bereich bis zum Eurpäischen Gerichtshof durch. Der Erfolg blieb nicht aus und so dürfen die Kunden des Suchmaschinenbetreibers auch weiterhin fremde Markennamen als Keyword einsetzen, um Besucher auf die eigene Seite zu leiten. Die Debatte der letzten Jahre ist damit beendet und Google ist einmal mehr siegreich, wenn es um die firmeninternen Interessen geht.

Das Gericht hat entschieden, dass man hier keine Markenrechte verletze und die Kunden von AdWords auch weiterhin mit den Namen anderer Unternehmen werben dürften. Dies beschreibt eine wichtige Veränderung für die Richtlinien im Bezug auf den Einsatz des beliebten Marketinginstruments in Europa. Besucher von Google können nun nach der Eingabe eines bekannten Fernsehherstellers, auch andere relevante Ergebnisse angezeigt bekommen, die eventuell wichtige Informationen oder Testberichte anbieten. Dies bildet eine Plattform für die Verbreitung des Markennamens an sich, sowie für Gebrauchthändler von technisch hochwertigen Produkten.

Die neuen Richtlinien treten am 14. September in Kraft, Durch Sie werden die Gegebenheiten in Europa, an die bereits Bestehenden in den meisten anderen Ländern der Welt angepasst. In den USA ist die Nutzung von fremden Markennamen schon seit 2004 erlaubt und eine gängige Methode, mit AdWords Besucher auf den eigenen Shop umzuleiten. Großbritannien und Irland haben seit 2009 Zugriff auf die Markennamen aller Hersteller für den Einsatz als Keyword. Viele andere Länder dürfen seit Mai 2009 freie Hand an den verkaufsfördernden Nutzen von bewährten Herstellern legen. Europa zieht nun nach und macht es der restlichen Welt gleich.

Laut Stefan Tweraser, Country Director bei Google Germany, respektiere man die Marke, als ein Zeichen der Wiedererkennung und einen Schlüssel zum Erfolg eines Unternehmens. Man gehe davon aus, dass die Kunden von AdWords, sowie die Besucher von Google intelligent seien und selbst entscheiden könnten, welche Seite den gesuchten Marken entspricht oder eben nicht. Es gäbe die Möglichkeit, so Tweraser, dass Seiten, die bestehende Marken in Misskredit bringen würden, gemeldet werden können. Google würde dies dann zeitnah überprüfen und die Annoncen dann gegebenfalls abschalten. Natürlich kann sich auch der Markeninhaber selbst direkt an Google wenden, wenn er einen Einspruch gegen die unsachgemäße Nutzung seines Namens hegt.

Werbung soll laut Google dem Nutzer helfen, sein Produkt zu finden und sich umfassend darüber informieren zu können. Natürlich werde man regelmäßig überprüfen, ob sich alles Nutzer der Plattform an die Richtlinien halten und auf diese Art gewährleisten, dass die neuen AdWordsbestimmungen dem Prinzip des Unternehmens entsprechen. Durch das Gerichtsurteil kann Google sein Marktposition in Sachen Internetmarketing ein Stückchen weiter ausbauen und wird seinen Kunden auch weiterhin mit AdWords zu mehr Klicks verhelfen.