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Markennamen in der Suchmaschinenwerbung

In einem Interview mit der Internetworld erläutert der Chef von Google-Deutschland, Stefan Tweraser, warum Google seine Markenrichtlinie in Europa ändert, welche Möglichkeiten sich durch die neue Richtlinie für Advertiser eröffnen und welche Ziele die Suchmaschine dabei vor Augen hat.

Neben der Anpassung an die aktuelle Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (März 2010), die besagt, dass Werbetreibende zukünftig auch geschützte Begriffe als Keyword in ihren Werbekampagnen verwenden dürfen, vereinheitlicht Google seine Markenrichtlinie auch mit denen in der USA. Laut Tweraser werden den Usern damit bei ihrer Suche mehr relevante und passende Anbieter angezeigt. Mit Problemen sei dabei nicht zu rechen, so Tweraser weiter, da die neue Option für Werbetreibende sich seit 2008 bereits in Großbritannien und Irland bewährt habe.

Falls User durch fälschliche Angaben einer Anzeige oder Webseite in die Irre geführt werden sollten, besteht für den Markeninhaber die Möglichkeit, Beschwerde bei Google einzulegen. Grundsätzlich aber verfolgt Google mit der Anpassung der Markenrichtlinie in Europa, dass die Nutzer davon profitieren, wenn Wettbewerber und anderen Anbieter auch geschützte Begriffe als Keyword in ihren SEM-Kampagnen benutzen können.

Quelle: http://www.internetworld.de/Nachrichten/Marketing/Performancemarketing/Suchmaschinenwerbung-mit-Markennamen-Stefan-Tweraser-erklaert-die-neue-Richtline